Rechtsprechung:
BAG - Beschluss vom 29.09.99 (7 ABR 10/98)

   

Kurzleitsatz:
Jugend- und Auszubildendenvertretung: Auflösung des Arbeitsverhältnisses


Relevante Normen:
BetrVG § 78 Abs 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AuR 1999, 443

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