Rechtsprechung:
LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 24.10.00 (9 TaBV 19/00)

   

Kurzleitsatz:
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden Kollegen - "Arschkriecher"


Relevante Normen:
BetrVG § 103 Abs. 1; KSchG § 15 Abs. 1 Satz 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZA-RR 2001, 300

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