Rechtsprechung:
LAG Nürnberg - Beschluss vom 14.05.01 (7 Ta 93/01)

   

Kurzleitsatz:
Aussetzung der Verhandlung eines Verfahrens bei sogenannter Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens


Relevante Normen:
KSchG § 1; ZPO § 148;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZA-RR 2001, 661

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang