Rechtsprechung:
LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 08.03.00 (6 Sa 921/99)

   

Kurzleitsatz:
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung bei einer aus zwei Personen bestehenden Eigengruppe


Relevante Normen:
BGB § 611 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 2001, 931
LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 48
LAGE § 611 BGB Eigengruppe Nr. 1
NZA-RR 2000, 528
ZTR 2001, 279

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