Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.09.02 (2 StR 335/02)

   

Kurzleitsatz:
Sachkunde für die Beurteilung der Schuldfähigkeit; Beschränkung eines Rechtsmittels


Relevante Normen:
StPO § 244 Abs. 4 § 318;



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