Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.09.02 (3 StR 276/02)

   

Kurzleitsatz:
Bestehenlassen einer Geldstrafe bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung


Relevante Normen:
StGB § 53 Abs. 2 § 55 Abs. 1;



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