Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 19.09.02 (V ZB 31/02)

   

Kurzleitsatz:
Wertgrenze für die Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als unzulässig; Anforderungen an die Form der Berufungsschrift; Bezeichnung des Berufungsführers


Relevante Normen:
EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 574 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 2003, 46
NJW-RR 2003, 132
VersR 2003, 1457

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