Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 18.09.02 (3Z BR 152/02)

   

Kurzleitsatz:
Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche Begründung


Relevante Normen:
BGB § 1903;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 2003, 871
OLGReport-BayObLG 2003, 426

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