Rechtsprechung:
FG Berlin - Urteil vom 04.06.02 (5 K 5042/00)

   

Kurzleitsatz:
Erbschaftsteuer: Widerruf der steuerbefreiten Übertragung von Betriebsvermögen wegen Vestoßes gegen die Behaltevorschriften des § 13 Abs. 2 a ErbStG in der Fassung vom 21.12.1993


Relevante Normen:
ErbStG § 13 Abs. 2 a Satz 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 2002, 1466
ZEV 2003, 37

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