Rechtsprechung:
FG Hamburg - Beschluss vom 20.08.02 (V 125/02)

   

Kurzleitsatz:
Gewerbebetrieb: Tätigkeit als Grafikdesignerin


Relevante Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 69 Abs. 2; FGO § 69 Abs. 3;



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