Rechtsprechung:
BMF - Schreiben vom 06.03.1995 (S 2285)

   

Kurzleitsatz:
Berücksichtigung von Aufwendungen für typischen Unterhalt und außergewöhnlichen Bedarf einer anderen Person nach §§ 33 und 33a Abs. 1 EStGBezugMein Sc...


Relevante Normen:
EStG § 33a BSHG § 12;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BStBl I 1995, 182

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang