Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluss vom 19.12.2002 (5 BL 126/02)

   

Kurzleitsatz:
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, unzureichende Vorbereitung der Hauptverhandlung, Sachverständigengutachten Verzögerung


Relevante Normen:
StPO § 121 § 122;



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