Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Urteil vom 04.12.2002 (13 U 10/02)

   

Kurzleitsatz:
»Über die Möglichkeit der Versorgung kleiner Primärnarbenhernien ohne Vorliegen erkennbarer Bindegewebsschwäche durch ein Netz war im Jahre 1996 nicht aufzuklären, weil es sich um kein übliches Alternativverfahren handelte.«


Relevante Normen:
BGB § 823;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Karlsruhe 2003, 232

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