Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Urteil vom 15.10.2002 (17 U 96/01)

   

Kurzleitsatz:
»1. Ist vertraglich bestimmt, dass die Arbeitsleistung des Auftragnehmers pro Stunde mit einem Verrechnungssatz in bestimmter Höhe vergütet werden soll, bedarf es auf Stundenlohnzetteln nur der Angabe der geleisteten Stunden und der beschäftigten Mitarbeiter.2. Stellt der Auftraggeber in Frage, dass die aufgelisteten Stunden tatsächlich abgeleistet wurden, muss er dartun, an welchen Tagen die aufgeführten Arbeiter weniger als die angegebenen Stunden tätig gewesen sind.3. Den Auftraggeber trifft die Darlegun...


Relevante Normen:
BGB § 631 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BauR 2003, 737
OLGReport-Karlsruhe 2003, 266

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