Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.12.2002 (XII ZB 66/02)

   

Kurzleitsatz:
Fristversäumung wegen fehlender Postulationsfähigkeit des Prozeßbevollmächtigten


Relevante Normen:
ZPO § 85 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FuR 2003, 311

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang