Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.12.2002 (2 StR 381/02)

   

Kurzleitsatz:
Vermögensgefährdung bei Zwischenkredit an GmbH


Relevante Normen:
StGB § 266 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2003, 545

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