Rechtsprechung:
FG Hamburg - Urteil vom 10.10.2002 (VI 5/01)

   

Kurzleitsatz:
Umfang der Ermittlungspflichten zur Feststellung eines Bevollmächtigten


Relevante Normen:
AO § 110; AO § 122 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 2003, 583

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang