Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.01.2003 (4 StR 414/02)

   

Kurzleitsatz:
Keine Freiheitsberaubung bei nur kurzzeitiger Behinderung


Relevante Normen:
StGB § 239;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2003, 168

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