Rechtsprechung:
BFH - Beschluss vom 06.12.2002 (VIII B 219/02)

   

Kurzleitsatz:
Gegenstand des Klagebegehrens; Verletzung des rechtlichen Gehörs


Relevante Normen:
FGO § 65;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2003, 782

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