Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 25.02.2003 (5 UF 146/02)

   

Kurzleitsatz:
Berechnung des Unterhalts ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermöegen des Unterhaltsschuldners


Relevante Normen:
InsO § 38; InsO § 40; ZPO § 850c;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Frankfurt/M. 2003, 96

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