Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 19.02.2003 (4 AZR 118/02)

   

Kurzleitsatz:
Tarifrecht; Tarifauslegung; Prozeßrecht - Feststellungsklage betreffend Geltung eines Tarifvertrages; Betrieblicher Geltungsbereich der Tarifverträge für das Gebäudereiniger-Handwerk; Begriff der Unterhaltsreinigung; Geschirrspüldienst


Relevante Normen:
Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk für die Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Bundeslandes Berlin (RTV vom 16. August 2000) § 1 Abs. II; Lohntarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk im Land Nordrhein-Westfalen (vom 15. Februar 2001) § 1 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZA 2003, 1295

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