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| Rechtsprechung: BAG - Urteil vom 08.04.2003 (2 AZR 15/02) | | | | Kurzleitsatz: Kündigung; Betriebsverfassungsrecht; Insolvenz - Betriebsbedingte Kündigung; Gemeinsamer schriftlicher Stillegungsbeschluß des Geschäftsführers der Schuldnerin und des vorläufigen Insolvenzverwalters; Bedeutung eines geheimen Vorbehalts des Geschäftsführers, einen Betriebsteil nicht stillzulegen; Anhörung des Betriebsrats (wahrheitsgemäße Unterrichtung); hilfsweiser Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG als Masseforderung oder Insolvenzforderung bei Stillegungsbeschluß und Ausspruch der Kündigung vor Insolv...
Relevante Normen: InsO § 55 Abs. 2 §§ 38 55 Abs. 1 Nr. 1 § 178 Abs. 3; KSchG §§ 1 10; BetrVG §§ 102 113 Abs. 1 § 113 Abs. 3;
Fundstellen dieser Entscheidung: BAGReport 2003, 329 NZA 2004, 343 ZIP 2003, 1260 ZInsO 2003, 960
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