Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 22.05.2003 (2 AZR 485/02)

   

Kurzleitsatz:
Betriebsbedingte Kündigung; Wiederholungskündigung


Relevante Normen:
KSchG § 1 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 2003, 1905
NZA 2004, 343

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang