Rechtsprechung:
LAG Nürnberg - Beschluss vom 02.06.2003 (5 Ta 78/03)

   

Kurzleitsatz:
Nachträgliche Klagezulassung; Berufung auf Verlust des Klageschriftsatzes bei der Postbeförderung; Zurechenbares Verschulden des Prozessbevollmächtigten (im Anschluss an 5 Ta 177/01)


Relevante Normen:
KSchG § 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZA-RR 2003, 661

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang