Rechtsprechung:
OLG Saarbrücken - Beschluss vom 22.08.2003 (3 W 136/03)

   

Kurzleitsatz:
Korrekturmöglichkeit des Gerichts gem. § 319 ZPO bei Evidenz des Fehlers im Urteil


Relevante Normen:
ZPO § 319 Abs. 3;



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