Rechtsprechung:
OLG Saarbrücken - Beschluss vom 21.08.2003 (2 W 179/03)

   

Kurzleitsatz:
Erstattung von Mehrkosten des nicht am Wohn- oder Geschäftssitz bzw. Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts


Relevante Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 HS- 2;



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