Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 10.09.2003 (VIII ZR 4/02)

   

Kurzleitsatz:
Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs betreffend ein Garantieversprechen für Steuerrückstände beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen


Relevante Normen:
BGB § 133 § 157 § 779;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZG 2003, 1165

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