Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 09.09.2003 (1 StR 153/03)

   

Kurzleitsatz:
Heimtücke bei einer "Schnappfalle"


Relevante Normen:
StGB § 211 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2004, 79

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