Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 11.09.2003 (1 StR 289/03)

   

Kurzleitsatz:
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts ohne Rechtsmittelbelehrung


Relevante Normen:
StPO § 302 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2004, 50

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