Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.09.2003 (1 StR 356/03)

   

Kurzleitsatz:
Keine Verwertung eines nur freibeweislich verlesenen Attestes bei der Strafzumessung


Relevante Normen:
StPO § 247 § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2004, 19

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