Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.09.2003 (5 StR 374/03)

   

Kurzleitsatz:
Verjährungsunterbrechung durch Einstellung nach § 205 StPO


Relevante Normen:
StPO § 205; StGB § 78 Abs. 1 Nr. 10;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2004, 148

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