Rechtsprechung:
FG Köln - Urteil vom 22.01.2003 (5 K 6622/00)

   

Kurzleitsatz:
Keine Aussetzungszinsen, wenn Erfolglosigkeit der Anfechtung nur, weil die streitigen Besteuerungsgrundlagen in einem anderen, bestandskräftigen Steuerbescheid berücksichtigt werden


Relevante Normen:
AO (1977) § 237 Abs. 1 S. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 2003, 898

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang