Rechtsprechung:
FG Münster - Urteil vom 24.09.2001 (10 K 3754/00 E)

   

Kurzleitsatz:
Fahrtkosten sind keine Werbungskosten bei Verlagerung der Tätigkeit an einen anderen Ort auch aus privaten Gründen


Relevante Normen:
EStG § 12 Nr. 1 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 2003, 1468

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