Rechtsprechung:
FG Münster - Urteil vom 19.02.2003 (10 K 8005/00 EZ)

   

Kurzleitsatz:
Haushaltszugehörigkeit eines Kindes


Relevante Normen:
EigZulG § 9 Abs. 5 S. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 2003, 1461

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