Rechtsprechung:
LAG Berlin - Urteil vom 26.09.2003 (6 Sa 269/03)

   

Kurzleitsatz:
Berücksichtigung des unentschuldigten Fernbleibens von der mündlichen Verhandlung


Relevante Normen:
ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1;



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