Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 20.05.2003 (16 WF 69/03)

   

Kurzleitsatz:
Zum Recht einer sofortigen Beschwerde gegen die einen Teil der elterlichen Sorge regelnde einstweilige Anordnung


Relevante Normen:
ZPO § 621g; ZPO § 620c;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 2004, 656
OLGReport-Karlsruhe 2004, 243

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