Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 22.04.2003 (16 WF 190/02)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatzanspruch des Unterhaltsschuldners gegen den Unterhaltsgläubiger bei pflichtwidrigem Unterlassen der Aufklärung über die Verbesserung seiner Verhältnisse


Relevante Normen:
BGB § 280; BGB §§ 1601 ff.;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Karlsruhe 2004, 177

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