Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 28.03.2003 (16 WF 191/02)

   

Kurzleitsatz:
Erzielbares statt tatsächlich vorhandenes Einkommen als Maßstab für Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe nur als Ausnahme bei arbeitsunwilligen Personen


Relevante Normen:
ZPO § 115 Abs. 1; BSHG § 76 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 2004, 644
OLGReport-Karlsruhe 2004, 189

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