Rechtsprechung:
SchlHOLG - Beschluss vom 23.11.1999 (16 W 239/99)

   

Kurzleitsatz:
Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe zugunsten einer ihre Wohnanschrift nicht nennenden Partei


Relevante Normen:
ZPO § 253 II; ZPO § 253 IV; ZPO § 130 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Schleswig 2003, 278

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