Rechtsprechung:
SchlHOLG - Beschluss vom 05.02.2003 (2 W 198/02)

   

Kurzleitsatz:
Frist zur Geltendmachung von Aufwendungsersatz durch einen zum Betreuer bestellten Rechtsanwalt


Relevante Normen:
BGB § 1835; BGB § 1836; BGB § 1908i; ZSEG § 15;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FGPrax 2003, 127

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