Rechtsprechung:
SchlHOLG - Beschluss vom 13.01.2003 (16 W 105/02)

   

Kurzleitsatz:
Unzulässigkeit einer Duldungs- oder Unterlassungszwangsvollstreckung gemäß § 890 ZPO nach Erledigung des dem Vollstreckungstitel vorangegangenen Verfahrens


Relevante Normen:
ZPO § 890;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Schleswig 2003, 308

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