Rechtsprechung:
SchlHOLG - Beschluss vom 06.01.2003 (2 W 220/02)

   

Kurzleitsatz:
Hausrat: Zuständigkeit für Klage auf Leistung des Interesses


Relevante Normen:
ZPO § 802; ZPO § 893; HausratsVO § 16 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Schleswig 2003, 253

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