Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 25.07.2003 (6 U 32/03)

   

Kurzleitsatz:
Zulässigkeit einer neuen Klage bei Verletzungshandlung unter Verstoß gegen einen bestehenden Unterlassungstitel


Relevante Normen:
ZPO § 322;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Köln 2003, 360

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