Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 24.07.2003 (8 U 16/03)

   

Kurzleitsatz:
Empfehlung einer Kapitalanlage neben bestehendem Beratungsvertrag ist keine unverbindliche Gefälligkeit


Relevante Normen:
BGB §§ 662 675;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VersR 2005, 1396

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