Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 24.07.2003 (8 U 25/03)

   

Kurzleitsatz:
Bindungswirkung einer Vereinbarung unter geschiedenen Ehegatten betreffend die gemeinsamen ehelichen Kinder bei späterer Annahme an Kindes statt


Relevante Normen:
BGB §§ 153 157 311b 1755 1934d;


Fundstellen dieser Entscheidung:
KGReport-Berlin 2004, 21

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