Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 18.03.2003 (9 U 93/02)

   

Kurzleitsatz:
Vorauszuzahlendes Taschengeld ist bei Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert


Relevante Normen:
BGB § 651k;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Köln 2003, 321

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