Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 06.11.2003 (4 StR 270/03)

   

Kurzleitsatz:
Würdigung der Einlassung des Angeklagten bei wechselnden Angaben


Relevante Normen:
StPO § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2004, 88

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