Rechtsprechung:
FG München - Urteil vom 12.11.2003 (9 K 2293/03)

   

Kurzleitsatz:
Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bei Ausübung mehrerer beruflichen Tätigkeiten


Relevante Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b;



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