Rechtsprechung:
FG München - Urteil vom 01.10.2003 (1 K 2530/02)

   

Kurzleitsatz:
Häusliches Arbeitszimmer ist nicht der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung bei einem externen Betrieb; Arbeitszimmer eines Tankstelleninhabers; Einkommensteuer 1998


Relevante Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3;



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