Rechtsprechung:
FG München - Urteil vom 25.09.2003 (5 K 1943/03)

   

Kurzleitsatz:
Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG im Jahr der Betriebseröffnung; Einkommensteuer 2001


Relevante Normen:
EStG § 7g Abs. 2 Nr. 3;



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